Bei der Brandbekämpfung und der Menschenrettung in verrauchten Räumen kommen Atemschutzgeräteträger zum Einsatz.Für diesen Einsatz muss der Feuerwehrangehörige eine Spezialausbildung, die 32 Unterrichtseinheiten umfasst, absolvieren. Die körperliche Eignung hierfür wird über eine arbeitsmedizinische Untersuchung (G 26.3) alle 3 Jahre sowie eine jährliche Belastungsübung festgestellt.